Vererben
Viele Menschen möchten ihr Vermögen nach dem Tod der Nachwelt in zielgerichteter Weise hinterlassen. Das deutsche Erbrecht stellt hierzu Instrumentarien zur Verfügung. Häufig empfiehlt es sich, im Rahmen einer gezielten Anordnung von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelungen zu treffen. Durch eine sogenannte „Verfügung von Todes wegen“ - also beispielsweise ein Testament - erhält der künftige Erblasser die Möglichkeit, eine Erbfolge zu bestimmen, die den eigenen Vorstellungen und Zielen entspricht.
Vielfach werden der Ehegatte oder die eigenen Nachkommen durch eine Verfügung von Todes wegen als Erben eingesetzt. Der durch das Testament eingesetzte Erbe wird beim Tod des Erblassers „automatisch“, also ohne weitere Übertragungsakte, im Wege einer sogenannten „Gesamtrechtsnachfolge“ Eigentümer des gesamten Vermögens des Verstorbenen sowie Inhaber von dessen Forderungen. Der Erbe ist auch für alle Verpflichtungen des Erblassers, die bei seinem Tod bestanden, verantwortlich.
Erbrechtliche Zuwendung an die Stiftung Mittagskinder in Form eines Vermächtnisses
Der zukünftige Erblasser kann bestimmte Einrichtungen und Organisationen, die ihm besonders am Herzen liegen, auch nach dem Tod durch die Zuwendung vermögenswerter Vorteile bedenken. Wer jemandem etwas zuwenden will, ohne ihn als Erben einzusetzen, kann dies erreichen, indem er bestimmte einzelne Gegenstände oder Geldbeträge in Form eines „Vermächtnisses“ zuwendet. Dabei können als „Vermächtnisnehmer“ auch Organisationen bedacht werden, die wie die Stiftung Mittagskinder gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgen.
Formulierungsvorschlag für eine Vermächtnisanordnung
Im Testament des Erblassers sollte eine Vermächtnisanordnung ausdrücklich als solche formuliert werden. Diese kann beispielsweise durch den folgenden Formulierungsvorschlag für ein Geldvermächtnis erfolgen und muss handschriftlich oder in notariell beurkundeter Form verfasst werden. Die Verfügung von Todes wegen muss mit Orts- & Datumsangabe versehen und persönlich unterschrieben sein, um wirksam zu sein.
Mein Testament
Ich, Heinz Mustermann, geboren am 16.08.1952 in Musterstadt, wohnhaft im Musterweg 111 in 00000 Musterdorf, widerrufe alle früheren Verfügungen von Todes wegen und setze meine Nichte Julia Mustermann, geboren am 27.04.1978 in Musterstadt, wohnhaft in der Musterstraße 111 in 00000 Musterdorf, als Alleinerbin ein.
Hiermit ordne ich das folgende Vermächtnis an:
Die Stiftung Mittagskinder, Mattentwiete 6, 20457 Hamburg, erhält im Wege eines Vermächtnisses einen Betrag in Höhe von __ Euro (in Worten: Euro __ ).
[Ort], den [Datum] [Handschriftliche Unterschrift Heinz Mustermann]
Die Stiftung Mittagskinder ist für Vermächtnisse jeder Art und in jedweder Höhe dankbar. Sollten Sie eine Vermächtnisanordnung zugunsten unserer Stiftung erwägen, stehen wir Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.




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