Zustifter werden
Möchten Sie Zustifter werden und damit auch unserer Stifterversammlung angehören?
Die Stifterversammlung wird von den Stiftungsgründern sowie den Zustifterinnen und Zustiftern der Stiftung Mittagskinder gebildet. Sie haben mit ihren Geldzuwendungen das Stiftungskapital geschaffen und so den Grundstein für eine nachhaltige Arbeit zugunsten sozial benachteiligter Kinder gelegt. Hierfür verwendet werden dürfen laut Gesetz nur die Erträge des Stiftungskapitals. Je mehr Zustiftungen die Stiftung Mittagskinder erhält, desto besser wird ihr Wirken langfristig gesichert. Zustiftungen sind steuerlich begünstigt und ab € 1.000 möglich.
Ihre Überweisung
Bitte überweisen Sie Zustiftungen mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse auf das Kapitalkonto unserer Stiftung bei der Berenberg Bank.
Berenberg Bank Hamburg
BLZ 201 200 00
Konto-Nr. 00-50751-023
IBAN: DE75 2012 0000 0050 7510 23
BIC (SWIFT-Code): BEGODEHH
oder überweisen Sie Ihre Zustiftung auf das Kapitalkonto der Stiftung Mittagskinder bei der Hamburger Sparkasse mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse:
Hamburger Sparkasse
Konto-Nr. 1170436222
BLZ 200 505 50
IBAN: DE19 2005 0550 1170 4362 22
BIC (SWIFT-Code): HASPDEHHXXX
oder zahlen Sie ein in den Stiftungsfonds Stiftung Mittagskinder bei der Haspa. Wichtig ist dabei der Wortlaut des Verwendungszwecks:
(Name und Adresse des Zustifters) wg. Stiftungsfonds Stiftung Mittagskinder
Haspa Hamburg Stiftung
Konto-Nr. 1280 169176
BLZ 200 505 50
IBAN: DE86 2005 0550 1280 1691 76
BIC (SWIFT-Code): HASPDEHHXXX

Alternativ können Sie uns auch das Zustiftungsformular senden:
Zustiftungs-Formular zum Ausdrucken (PDF)
Hier geht es zur Stifterversammlung.




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