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Finanzielle Transparenz

Die Stiftung Mittagskinder ist vom zuständigen Finanzamt als mildtätig und gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, die Stiftungsarbeit dient dem Gemeinwohl und hilft Menschen in Not. Dies wird durch den aktuellen Freistellungsbescheid vom 02.04.2019 erneut dokumentiert. Deshalb sind Zuwendungen an die Stiftung steuerlich begünstigt.

Als rechtlich selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechtes gibt die Stiftung Mittagskinder dem Finanzamt regelmäßig mit ihrem Jahresabschluss im Sinne des Stiftungszwecks Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben.

Dabei legen wir auch die Bescheinigung eines Steuerberaters vor, dass unsere Jahresrechnung unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Grundsätze plausibel und ordnungsgemäß ist. Die Stiftung Mittagskinder handelt selbstlos und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke gemäß §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Eine Spende für die Stiftung Mittagskinder ist im rechtlichen Sinne eine unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) ohne Gegenleistung (§§ 516 ff. BGB). Unser Verwaltungsaufwand ist gering. Grundsätzlich zahlt die Stiftung Mittagskinder weder Provisionen für die Vermittlung von Spenden noch setzt sie professionelle Spendenwerber ein.

Unsere Stiftung unterliegt der Aufsicht des Justizverwaltungsamtes/ Stiftungsangelegenheiten (Justizbehörde) der Freien und Hansestadt Hamburg.