Finanzielle Transparenz

Die Stiftung Mittagskinder ist vom zuständigen Finanzamt als mildtätig und gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, die Stiftungsarbeit dient dem Gemeinwohl und hilft Menschen in Not. Dies wird durch den aktuellen Freistellungsbescheid vom 08.09.2025 erneut dokumentiert. Deshalb sind Zuwendungen an die Stiftung steuerlich begünstigt.
Als rechtlich selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechtes gibt die Stiftung Mittagskinder dem Finanzamt regelmäßig mit ihrem Jahresabschluss im Sinne des Stiftungszwecks Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben. 
Unsere Stiftung unterliegt der Aufsicht des Justizverwaltungsamtes/ Stiftungsangelegenheiten (Justizbehörde) der Freien und Hansestadt Hamburg.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Stiftung Mittagskinder als gemeinnützig anerkannt?
Ja. Das zuständige Finanzamt hat sie als mildtätig und gemeinnützig anerkannt, zuletzt bestätigt durch den Freistellungsbescheid vom 08.09.2025. Deshalb sind Zuwendungen an die Stiftung steuerlich begünstigt.
Wie stellt die Stiftung sicher, dass Spenden ordnungsgemäß verwendet werden?
Die Stiftung legt dem Finanzamt jährlich ihren Jahresabschluss vor und lässt sich von einem Steuerberater bescheinigen, dass die Jahresrechnung nach gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsätzen plausibel und ordnungsgemäß ist.
Zahlt die Stiftung Provisionen für Spendenvermittlung?
Nein. Die Stiftung Mittagskinder zahlt grundsätzlich keine Provisionen für die Vermittlung von Spenden und setzt keine professionellen Spendenwerber ein. Ihr Verwaltungsaufwand ist gering.
Wer beaufsichtigt die Stiftung Mittagskinder?
Die Stiftung unterliegt der Aufsicht des Justizverwaltungsamtes/ Stiftungsangelegenheiten (Justizbehörde) der Freien und Hansestadt Hamburg.
Ist eine Spende rechtlich eine Schenkung?
Ja. Eine Spende an die Stiftung Mittagskinder ist im rechtlichen Sinne eine unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) ohne Gegenleistung gemäß §§ 516 ff. BGB.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Stiftung Mittagskinder als gemeinnützig anerkannt?
Ja. Das zuständige Finanzamt hat sie als mildtätig und gemeinnützig anerkannt, zuletzt bestätigt durch den Freistellungsbescheid vom 08.09.2025. Deshalb sind Zuwendungen an die Stiftung steuerlich begünstigt.
Wie stellt die Stiftung sicher, dass Spenden ordnungsgemäß verwendet werden?
Die Stiftung legt dem Finanzamt jährlich ihren Jahresabschluss vor und lässt sich von einem Steuerberater bescheinigen, dass die Jahresrechnung nach gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsätzen plausibel und ordnungsgemäß ist.
Zahlt die Stiftung Provisionen für Spendenvermittlung?
Nein. Die Stiftung Mittagskinder zahlt grundsätzlich keine Provisionen für die Vermittlung von Spenden und setzt keine professionellen Spendenwerber ein. Ihr Verwaltungsaufwand ist gering.
Wer beaufsichtigt die Stiftung Mittagskinder?
Die Stiftung unterliegt der Aufsicht des Justizverwaltungsamtes/ Stiftungsangelegenheiten (Justizbehörde) der Freien und Hansestadt Hamburg.
Ist eine Spende rechtlich eine Schenkung?
Ja. Eine Spende an die Stiftung Mittagskinder ist im rechtlichen Sinne eine unentgeltliche Zuwendung (Schenkung) ohne Gegenleistung gemäß §§ 516 ff. BGB.