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Stifter werden

Auch Sie können Stifter werden und die Arbeit der Stiftung Mittagskinder auf diesem Wege unterstützen. Mit einer sogenannten "Zustiftung" geben Sie Ihre Geldzuwendung ins Stiftungskapital, von dem allein die Erträge verwendet werden. Damit stärken Sie die Nachhaltigkeit unserer Stiftungsarbeit. Als Zustifter werden Sie namentlich auf der Stiftertafel genannt.

Die Stiftungsgründer hatten in 2004 das Anfangskapital für das Stiftungsvermögen bereitgestellt. Durch spätere Zustiftungen wird das Stiftungskapital weiter erhöht und die Stiftungsarbeit zugunsten sozial benachteiligter Kinder langfristig abgesichert. Zustiftungen in den Kapitalstock der Stiftung Mittagskinder sind steuerlich begünstigt und ab € 1.000 möglich.

Ihre Zustiftung

Bitte überweisen Sie Ihren Zustiftungsbetrag auf ein Spendenkonto der Stiftung Mittagskinder mit dem Stichwort "Zustiftung" sowie Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse im "Verwendungszweck".

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Zustiftung?

Mit einer Zustiftung geben Sie Ihre Geldzuwendung ins Stiftungskapital, von dem allein die Erträge verwendet werden. Damit stärken Sie die Nachhaltigkeit unserer Stiftungsarbeit.

Ab welchem Betrag kann ich Stifter werden?

Zustiftungen in den Kapitalstock der Stiftung Mittagskinder sind ab 1.000 € möglich und steuerlich begünstigt.

Werde ich als Stifter genannt?

Ja, als Zustifter werden Sie namentlich auf der Stiftertafel genannt.

Wie überweise ich meine Zustiftung?

Bitte überweisen Sie Ihren Zustiftungsbetrag auf ein Spendenkonto der Stiftung Mittagskinder mit dem Stichwort "Zustiftung" sowie Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse im Verwendungszweck.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Zustiftung?

Mit einer Zustiftung geben Sie Ihre Geldzuwendung ins Stiftungskapital, von dem allein die Erträge verwendet werden. Damit stärken Sie die Nachhaltigkeit unserer Stiftungsarbeit.

Ab welchem Betrag kann ich Stifter werden?

Zustiftungen in den Kapitalstock der Stiftung Mittagskinder sind ab 1.000 € möglich und steuerlich begünstigt.

Werde ich als Stifter genannt?

Ja, als Zustifter werden Sie namentlich auf der Stiftertafel genannt.

Wie überweise ich meine Zustiftung?

Bitte überweisen Sie Ihren Zustiftungsbetrag auf ein Spendenkonto der Stiftung Mittagskinder mit dem Stichwort "Zustiftung" sowie Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse im Verwendungszweck.