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Dein Vermächtnis für Kinderglück!

Viele Menschen möchten, dass das nach ihrem Tod hinterlassene Vermögen ganz oder teilweise für wohltätige Zwecke genutzt wird, die Kindern zugute kommen. Dies kann durch eine "Verfügung von Todes wegen" - also beispielsweise einem privaten Testament - festgelegt werden. Dabei kann der künftige Erblasser die Stiftung Mittagskinder als Erbin benennen, weil sie den eigenen Wertvorstellungen und Zielen entspricht. So ist sichergestellt, dass über den eigenen Tod hinaus die Arbeit der Stiftung Mittagskinder zum Wohle von Kindern gefördert wird, indem ihr Vermögenswerte zugewendet werden.

Wer die gemeinnützige und mildtätige Stiftung Mittagskinder bedenken will, ohne sie als Erbin einzusetzen, kann stattdessen auch einzelne Sachwerte oder Geldbeträge als "Vermächtnis" hinterlassen. So kann beispielsweise ein "Vermächtnis für Kinderglück" schriftlich festgelegt werden:

Formulierungsvorschlag für eine Vermächtnisanordnung

Im Testament des Erblassers sollte eine Vermächtnisanordnung ausdrücklich als solche formuliert werden. Dies kann beispielsweise durch den folgenden Textvorschlag für ein Geldvermächtnis erfolgen und muss handschriftlich oder aber in notariell beurkundeter Form verfasst werden. Damit die Verfügung von Todes wegen wirksam ist, muss sie Orts- und Datumsangabe enthalten sowie persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Mein Testament
Ich, Heinz Mustermann, geboren am xx.xx.xxxx in Musterstadt, wohnhaft im Musterweg 123 in 00000 Musterdorf, widerrufe alle früheren Verfügungen von Todes wegen und setze meine Nichte Julia Mustermann, geboren am xx.xx.xxxx in Musterstadt, wohnhaft in der Musterstraße 111 in 00000 Musterdorf, als Alleinerbin ein.

Hiermit ordne ich das folgende Vermächtnis an:
Die Stiftung Mittagskinder, Mattentwiete 6, 20457 Hamburg, erhält im Wege eines Vermächtnisses einen Betrag in Höhe von ___ Euro (in Worten: Euro ___ ).
[Ort], den [Datum]
[Handschriftliche Unterschrift Heinz Mustermann]

Die Stiftung Mittagskinder ist für Vermächtnisse jeder Art und in jedweder Höhe dankbar. Sollten Sie eine Vermächtnisanordnung zugunsten unserer Stiftung Mittagskinder erwägen, stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Eine rechtliche Beratung unsererseits ist nicht möglich.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mein Vermögen nach meinem Tod für Kinder einsetzen?

Sie legen in einer Verfügung von Todes wegen, etwa einem Testament, fest, dass Ihr Vermögen ganz oder teilweise wohltätigen Zwecken zugutekommt. So fördern Sie die Arbeit der Stiftung Mittagskinder für Kinder über Ihren Tod hinaus.

Kann ich die Stiftung Mittagskinder als Erbin einsetzen?

Ja. Sie können die Stiftung Mittagskinder in Ihrem Testament als Erbin benennen. Sie erhält dann Ihr Vermögen oder einen Teil davon.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis?

Als Erbin übernimmt die Stiftung Ihren Nachlass ganz oder anteilig. Mit einem Vermächtnis wenden Sie ihr dagegen gezielt einzelne Sachwerte oder einen bestimmten Geldbetrag zu, ohne sie als Erbin einzusetzen. Ihre übrigen Erben bleiben davon unberührt.

Welche Form muss mein Testament haben?

Sie müssen das Testament vollständig handschriftlich verfassen oder notariell beurkunden lassen. Ein eigenhändiges Testament unterschreiben Sie persönlich und handschriftlich. Außerdem sollte es Ort und Datum enthalten.

Gibt es eine Mindesthöhe für ein Vermächtnis?

Nein. Die Stiftung Mittagskinder freut sich über Vermächtnisse jeder Art und jeder Höhe.

Berät mich die Stiftung rechtlich?

Nein, eine rechtliche Beratung durch die Stiftung ist nicht möglich. Wenden Sie sich dafür an eine Notarin, einen Notar oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Erbrecht. Für allgemeine Rückfragen steht Ihnen das Stiftungsbüro gern zur Verfügung.