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Vererben

Viele Menschen möchten, dass nach ihrem Tod hinterlassenes Vermögen ganz oder in Teilen für wohltätige Zwecke verwendet wird. Dies kann durch eine "Verfügung von Todes wegen" - also beispielsweise ein Testament - festgelegt werden. Dabei kann der zukünftige Erblasser als Erben auch eine Organisation benennen, die den eigenen Wertvorstellungen und Zielen entspricht, und deren Arbeit auch nach dem Tod durch die Zuwendung von Vermögenswerten fördern.

Wer jemanden bedenken will, ohne ihn als Erben einzusetzen, kann einzelne Sachwerte oder Geldbeträge als "Vermächtnis" hinterlassen. Dabei kann als "Vermächtnisnehmer" auch die Stiftung Mittagskinder bedacht werden, die gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt.

Formulierungsvorschlag für eine Vermächtnisanordnung

Im Testament des Erblassers sollte eine Vermächtnisanordnung ausdrücklich als solche formuliert werden. Diese kann beispielsweise durch den folgenden Formulierungsvorschlag für ein Geldvermächtnis erfolgen und muss handschriftlich oder in notariell beurkundeter Form verfasst werden. Die Verfügung von Todes wegen muss mit Orts- & Datumsangabe versehen und persönlich unterschrieben sein, um wirksam zu sein.

Mein Testament
Ich, Heinz Mustermann, geboren am 16.08.1952 in Musterstadt, wohnhaft im Musterweg 111 in 00000 Musterdorf, widerrufe alle früheren Verfügungen von Todes wegen und setze meine Nichte Julia Mustermann, geboren am 27.04.1978 in Musterstadt, wohnhaft in der Musterstraße 111 in 00000 Musterdorf, als Alleinerbin ein.

Hiermit ordne ich das folgende Vermächtnis an:
Die Stiftung Mittagskinder, Mattentwiete 6, 20457 Hamburg, erhält im Wege eines Vermächtnisses einen Betrag in Höhe von ___ Euro (in Worten: Euro ___ ).
[Ort], den [Datum]
[Handschriftliche Unterschrift Heinz Mustermann]

Die Stiftung Mittagskinder ist für Vermächtnisse jeder Art und in jedweder Höhe dankbar. Sollten Sie eine Vermächtnisanordnung zugunsten unserer Stiftung erwägen, stehen wir Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.